Weisungsfreiheit ist das einzige was zählt – Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter

Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht. Wer sich nicht tagtäglich mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen beschäftigt, der dürfte überrascht sein, dass diese Frage noch immer nicht abschließend geklärt ist. Doch obwohl selbst der Gesetzgeber sich durch Einführung des eher schlecht als recht gelungenen § 611a BGB an einer Definition des Arbeitsverhältnisses versucht hat, bedarf es auch weiterhin gerichtlicher Klärung über die Frage, ob der in einem Unternehmen Beschäftigte freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist. Hiermit befasst sich auch der Beitrag unseres Partners Dr. Jannis Kamann im Handelsblatt Rechtsboard. Lesen Sie mehr:

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