Änderung bestehender Arbeitsverträge – Nichts muss bleiben wie vereinbart

Ein Arbeitsvertrag bedeutet nicht, dass alles so bleiben muss, wie es vereinbart ist. Der Arbeitgeber kann über Betriebsvereinbarungen vieles ändern. Unser Partner Sebastian Maiß erklärt in einem Beitrag für die Legal Tribune Online (LTO) die anstehende BAG-Entscheidung. Lesen Sie mehr:

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Dr. Sebastian Maiss
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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