Bundestag verabschiedet die Umsetzung der (revidierten) Arbeitnehmerentsenderichtlinie

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie regelt u.a. Mindestbedingungen für Arbeitnehmer, die zur Ausführung eines Auftrages für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Dies greift indes bislang nicht flächendeckend, sondern betrifft nur bestimmte Branchen, schwerpunktmäßig insbesondere Bauunternehmer sowie die verarbeitende Industrie. Die dies umsetzende gesetzliche Regelung in Deutschland findet sich im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Infolge der Umsetzung der revidierten Arbeitnehmerentsenderichtlinie wird der Anwendungsbereich der Regelungen nunmehr nicht unerheblich ausgeweitet sowie die inhaltlichen Regelungen verschärft, was vielfach als „Bürokratiemonster“ kritisiert wird. Der Beitrag unseres Partners Dr. Gunther Mävers im Handelblatt Rechtsboard soll einen Überblick dazu geben, was das Gesetz im Einzelnen beinhaltet und was dies für die letztlich betroffenen Unternehmen für Auswirkungen haben wird. Lesen Sie mehr:

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Dr. Gunther Mävers,
Maître en Droit (Aix en Provence)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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