Thema des Monats

Wieder mal Neues zum Corona-Arbeitsschutz

Die Frage der Vergütung von Überstunden gehört zu den Klassikern des Arbeitsrechts. Überstunden liegen dann vor, wenn ein Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Ist kein Arbeitszeitkonto vereinbart, liegen Überstunden bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich oder tariflich vorgesehene Wochenarbeitszeit überschreitet. Die Frage der Vergütung von Überstunden bietet häufig Anlass zum Streit, wie dutzende höchstrichterliche Entscheidungen des BAG zeigen. Neuere Urteile der Instanzgerichte zeigen, dass weiterhin Bewegung in der rechtlichen Bewertung besteht. In diesem Beitrag bieten wir einen Überblick über die laufenden Entwicklungen – Lesen Sie hierzu mehr in unserem Infobrief

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