Medizinische
Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Bei der Beratung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) können wir auf eine jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Als der neue Leistungserbringer 2004 in die vertragsärztliche Versorgung Einzug erhielt, haben unsere Rechtsanwälte die ersten MVZs gegründet. Dabei begleiten wir sowohl inhabergeführte Versorgungszentren als auch Versorgungszentren in Trägerschaft von Krankenhäusern im Bereich der vertragsärztlichen, der vertragszahnärztlichen und der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

Egal wie komplex die Gestaltung ist, wir übernehmen für Sie die gesellschaftsrechtliche Umsetzung sowie die umfassende rechtliche Prüfung aller erforderlichen Verträge ebenso wie die Begleitung der Zulassungsfragen. Neben den rechtlichen Aspekten sind wir die Strategen an Ihrer Seite, um Ihre Vorhaben bestmöglich umzusetzen. Gerade Neuzulassungen von MVZs aber auch die Einbindung weiterer Versorgungsaufträge und Standorte erfordern ein hohes Maß an Erfahrung, um den richtigen Zeitplan auf- und umzusetzen. Dabei verfügen wir ergänzend über ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern, die wir ggf. einbinden, so dass unsere Mandanten eine Beratung aus einer Hand erhalten.

Unsere Beratung endet jedoch nicht bei der Gründung. Wir wissen, dass der Betrieb eines MVZs eine Reihe von rechtlichen Fragen aufwirft, zum Beispiel zu Anstellung, Zulassung, Vergütung, Kooperation oder Versorgungsauftrag. Profitieren Sie auch hier von unserer verlässlichen Expertise und unserem Blick für das Wesentliche.

Die auftretenden arbeitsrechtlichen Fragstellungen beraten wir in enger Abstimmung mit unseren arbeitsrechtlichen Kollegen, die in den Besonderheiten des Arbeitsrechts im Gesundheitswesen besonders erfahren sind und wenn nötig auch die notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzungen hierzu führen.

Jens-Peter Jahn

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Jens-Peter Jahn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Partner
jahn@michelspmks.de

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