20. November 2024: Workshop zum Krankenhausrecht in Hamm
Referenten: Dr. Kerrin Schillhorn, Dr. Jannis Kamann Dr. Lutz Keppeler | Termin: 20. November 2024, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr | Ort: Mercure Hotel, Neue Bahnhofstraße 3, 59065 Hamm
Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserem Workshop zum Krankenhausrecht im November 2024 ein.
Die Umsetzung des Krankenhausplanes in NRW steht nun unmittelbar bevor. Die neuen Feststellungsbescheide sollen noch vor Weihnachten an die Krankenhäuser zugestellt werden. Aus diesem Grund würden wir in unserem Workshop im November gern mit Ihnen über die Rechtsschutzmöglichkeiten (Dr. Kerrin Schillhorn) und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (Dr. Jannis Kamann) für die Umsetzung der Feststellungsbescheide des MAGS sprechen.
Daneben haben wir Herrn Kollegen Dr. Lutz Keppeler von der Kanzlei Heuking gewinnen können, Ihnen einen Überblick über die neuen Anforderungen an IT-Sicherheit für Krankenhäuser auf Basis der NIS 2 Richtlinie der Europäischen Union zu geben. Bislang gab es nur für wenige Krankenhäuser verpflichtende Vorgaben zur IT-Sicherheit. Dies ändert sich nun mit der NIS 2 Richtlinie fundamental, deren Umsetzung auf nationaler Ebene kurz bevorsteht.
Für den Austausch über die sich hieraus voraussichtlich (auch kurzfristig) ergebenden Handlungspflichten für Krankenhäuser wird Ihnen Herr Kollege Dr. Keppeler zur Verfügung stehen.
Wir bieten unseren Workshop zum Krankenhausrecht am Mittwoch, den 20. November 2024, in Hamm und am Mittwoch, den 27. November 2024, in Köln, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr, an.
Wie immer ist die Teilnahme an unserem Workshop kostenlos. Wir bitten jedoch um verbindliche Anmeldung bis zum 12. November 2024.
Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch unter und mit Ihnen!