© michels.pmks rechtsanwälte, 2021
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Das Bundesarbeitsministerium hat am 27.1.2021 im Wege einer Rechtsverordnung gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 ArbSchG die Corona-ArbSchV erlassen. Mit der Verordnung will das Ministerium Regeln einführen, die das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus begrenzen. Nachdem für den privaten Bereich eine Vielzahl von Regelungen seit März des letzten Jahres erlassen wurden, die die Anzahl von Personen, die gleichzeitig zusammenkommen, begrenzen sollen, sieht die jetzt vorgelegte Verordnung folgerichtig entsprechende Regelungen für den beruflichen Bereich vor. Sie enthält darüber hinaus weitere ergänzende Regelungen die primär dem Infektionsschutz dienen sollen – Lesen Sie hierzu mehr in unserem Infobrief
TOP! michels.pmks zählt laut Wirtschaftswoche auch 2021 zu den Top-Kanzleien...