© michels.pmks rechtsanwälte, 2021
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Wir sorgen für Sie bzw. Ihr Personal für einen sicheren Grenzübertritt. Viele Staatsangehörige benötigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht nur ein Visum zur Einreise, sondern auch einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung. Wir steuern und koordinieren für Sie bzw. die betroffenen Fachkräfte das komplexe Verwaltungsverfahren von der Antragstellung über die Vorsprache bei der Auslandsvertretung, die Einreise, die Meldung bei der Meldebehörde sowie die Vorsprache bei der inländischen Ausländerbehörde bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels.