Kirchliches Arbeitsrecht

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Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliche Institutionen sind nach staatlichen Verwaltungsbehörden der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Dabei gelten für diese Arbeitsverhältnisse aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen Sonderregelungen, z. B. die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Wir beraten und betreuen kirchliche Rechtsträger nicht nur bei der Erledigung des arbeitsrechtlichen Tagesgeschäfts, sondern darüber hinaus auch bei der Umsetzung von Betriebsänderungen wie z. B bei Fusionen, Kooperationen oder Betriebsteilschließungen. Besonderes Augenmerk gilt hier den Rechtsverhältnissen der Kirchlichen Zusatzversorgungskassen.

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