Drum prüfe, wer sich ewig bindet… – Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung nicht gerechtfertigt

„Bis dass der Tod uns scheidet!“ – Dass dieses Ehegelübde schon lange nicht mehr in seiner vollen Konsequenz gewahrt wird ist in der heutigen Zeit kein Geheimnis mehr. Angesichts der hohen Scheidungsquoten ist dies sicherlich auch gut so, andernfalls würde so mancher Ehepartner den Bund für das Leben mit dem Selbigen bezahlen. Doch so eine Scheidung bietet ja auch neue Möglichkeiten und nicht selten mündet der Anlass einer solchen in einem neuerlichen Eheversprechen. Jedoch, während das weltliche Glück erneuert wurde hatte dies für Menschen römisch-katholischen Glaubens nicht nur den Verlust der Sakramente zur Folge, sondern bislang auch oftmals den Verlust des Arbeitsplatzes, verstieß man doch mit der Wiederheirat gegen die Grundordnung der katholischen Kirche (GrO). Die daraus resultierende Entscheidung des BAG kommentiert unser Partner Dr. Jannis Kamann im Handelsblatt Rechtsboard. Lesen Sie mehr:

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