Thema des Monats

Betriebsratswahl 2022 – ein Leitfaden mit allen Neuerungen

Nach der Bundestagswahl 2021 ist vor der Betriebsratswahl 2022. Turnusgemäß finden zwischen dem 1.3.2022 bis zum 31.5.2022 wieder Betriebsratswahlen statt. Die Wahl des Betriebsratsgremiums ist grundsätzlich Sache der Belegschaft. Trotzdem müssen auch Arbeitgeber nicht untätig zuschauen, wenn ihr neuer Betriebsrat gewählt wird. Sie haben legale Möglichkeiten die Wahl des Betriebsrats zu begleiten und korrigierend einzugreifen, natürlich ohne die Wahl zu beeinflussen, denn jeder Fehler des Wahlvorstands kann bares Geld kosten. Ist die Betriebsratswahl fehlerhaft durchgeführt und anschließend angefochten worden, muss diese wiederholt werden. Das heißt für Arbeitnehmer, doppelter Aufwand. Für Arbeitgeber bedeutet es, dass sie doppelt für die Wahl zahlen. Umso wichtiger ist es deshalb für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, während der gesamten Dauer, von der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Ermittlung des Wahlergebnisses ein kritisches Auge auf die Einhaltung der Wahlvorschriften zu haben, um rechtzeitig gegensteuern zu können.

Der nachfolgende Leitfaden soll dazu dienen, einen ersten Überblick über den Ablauf der Wahl zu verschaffen und die Rechte und Pflichten, die insbesondere auch Arbeitgeber während der Wahl haben, zu definieren. Dazu werden relevante Stationen der Betriebsratswahl zusammengefasst. Entscheidend sind vor allem die Pflichten bei Aufstellung der Wahlliste, die Geschlechterquote, das Wahlverfahren selbst, Fragen zum Kündigungsschutz, die Kostentragung und ihre Informationsrechte. Zudem sind durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz einige Neuerungen in Kraft getreten, die es von nun an zu beachten gilt. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Infobrief

Insight.pmks