Thema des Monats

Arbeitszeiterfassung: Keine Rückkehr zur Stechuhr – Das Bundesarbeitsgericht
setzt Leitplanken

Unternehmen mit betrieblichen Aktivitäten in Deutschland sind dazu verpflichtet, die
Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mittels eines objektiven, zugänglichen und verlässlichen
Systems zu erfassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in einer
Entscheidung aus Mai 2019 gefordert und den deutschen Gesetzgeber aufgefordert,
tätig zu werden. Dies ist bislang nicht geschehen, so dass das Bundesarbeitsgericht
das Heft des Handelns in die Hand genommen hat. – Lesen Sie hierzu mehr in unserem Infobrief

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