© michels.pmks rechtsanwälte, 2021
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Der Bedarf für die inner- und intersektorale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wächst stetig. Zum Teil verlangen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden eine solche Kooperation sogar. Gleichwohl sind die rechtlichen Möglichkeiten solcher Kooperationen eng. Die gesetzlich vorgegebene strenge Sektorentrennung ist ebenso zu beachten wie das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, das inzwischen sogar mit §§ 299a/b StGB strafbewehrt ist.
Da die Interessenlagen und Bedürfnisse der Kooperationswilligen vielfältig sind, gibt es keine Musterlösung, die für alle angestrebten – oder seit langem gelebten – Kooperationen angewandt werden kann. Unsere individuelle und sorgfältige Beratung behält daher stets die rechtlichen Grenzen im Blick. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gelingt es uns aber gleichzeitig auch, bestehende Spielräume in Ihrem Sinne so gut wie möglich auszunutzen.
Wir gestalten dabei sowohl Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Leistungserbringern, also Ärzten und MVZs, als auch Kooperationen zwischen Krankenhäusern sowie zwischen Krankenhäusern und dritten Institutionen oder sonstigen Leistungserbringern.
KONTAKT
Dr. Kerrin Schillhorn
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin
schillhorn@michelspmks.de