Krankenhausplanung

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Krankenhausplanung

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer krankenhausrechtlichen Beratung liegt im Krankenhausplanungsrecht. Hier beraten wir Krankenhäuser im Verfahren um die Aufnahme neuer Abteilungen und Zentren sowie zusätzlicher Betten und Angebote. Alle Fragen um den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses und dessen Abbildung im Krankenhausplan werden von uns abgedeckt. Wir begleiten Sie von Beginn der Einleitung des regionalen Planungsverfahrens (in NRW) bzw. des Antragsverfahrens und beraten Sie umfassend von der Formulierung des Antrages über die Abstimmung der vorzulegenden Unterlagen und Durchführung des Beteiligungsverfahrens oder der Korrespondenz mit den Kostenträgern bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Aufnahme in den Krankenhausplan.

Insbesondere die Aufstellung neuer Krankenhauspläne führt dazu, dass sich Krankenhäuser neu positionieren und ggf. neue Anträge zur Aufnahme in den Krankenhausplan stellen müssen. Auch hierbei unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

Keine Gestaltungsform ist uns fremd. Gemeinsam mit Ihnen planen wir den Zusammenschluss mehrerer Krankenhäuser zu Verbünden. Da dies z. T. auch darin mündet, dass mehrere Krankenhäuser als einheitliches Plankrankenhaus geführt werden, führen wir das hierfür erforderliche Trägerwechselverfahren für Sie in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden durch.

Auch Kooperationen von Krankenhäusern, die jeweils selbstständiges Plankrankenhaus bleiben, erfordern teilweise eine krankenhausplanungsrechtliche Umsetzung. Hierbei unterstützen wir Krankenhäuser und ihre Träger von Beginn der Kooperationsüberlegungen bis hin zur vertraglichen Ausgestaltung und der krankenhausplanerischen Umsetzung.

Unser Anspruch ist es, durch unsere strategische und weitsichtige Beratung Ihre Ziele ohne langwierige gerichtliche Verfahren zu erreichen. Sollte es dennoch erforderlich sein, den krankenhausplanungsrechtlichen Anspruch eines Krankenhauses gerichtlich einzuklagen, stehen wir Ihnen natürlich auch mit unserer langjährigen forensischen Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche zur Seite. Gleiches gilt für die Führung bzw. Abwehr von krankenhausplanungsrechtlichen Konkurrentenklagen.

Dr. Kerrin Schillhorn

KONTAKT
Dr. Kerrin Schillhorn

Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin
schillhorn@michelspmks.de

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