Krankenhausfinanzierung

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Krankenhausfinanzierung

Die duale Finanzierung der Krankenhäuser mit Ansprüchen auf Investitionsförderung gegenüber dem Land und Vergütungsansprüchen gegenüber den Kostenträgern führt leider zunehmend dazu, dass Krankenhäuser nicht alle ihnen zustehenden Finanzierungen erhalten. Die Länder erfüllen seit Jahren ihre Pflicht zur vollständigen Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser nicht und auch die Krankenkassen vergüten nicht alle von Krankenhäusern erbrachten Leistungen. Aus diesem Grund wird in den letzten Jahren unsere Beratung in dem Bereich der Krankenhausfinanzierung zunehmend nachgefragt.

In diesem Bereich profitieren Sie als unserer Mandanten von unserer Erfahrung im Zusammenhang mit Förderanträgen auf Einzelförderung sowie auf Förderung aus dem Krankenhausstrukturfonds und künftig aus dem Krankenhauszukunftsfonds. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Anträge auf besondere Beträge für Ihre Krankenhäuser. Selbstverständlich gehören auch Fragen der Pauschalförderung zu unserem Beratungsangebot.

Daneben wird der Bereich der Leistungsvergütung zunehmend streitig zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Um finanzielle Belastungen Ihres Krankenhauses zu vermeiden unterstützen wir Sie hier umfassend im Zusammenhang mit Strukturprüfungen, künftig auch durch Begleitung zur Antragstellung für die erforderliche Genehmigung. Auch bei Auseinandersetzungen mit dem MD(K) über die Erfüllung der Strukturvorgaben einzelner OPS-Ziffern, hier insbesondere Komplexpauschalen, können Sie auf unsere Expertise vertrauen. In der Beratung zu der Auslegung und Anwendung der zahlreichen GBA-Richtlinien für die Leistungserbringung im Krankenhaus, wie z.B. die Mindestmengen-Regelung oder die Zentrums-Regelung behalten wir den Überblick und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere Strategien.

Wenn erforderlich, setzen wir die Ansprüche der Krankenhäuser gegenüber den Kostenträgern auch gerichtlich durch. Gleichzeitig wehren wir die Rückforderungsansprüche der Kostenträger an die Krankenhäuser ab. Mit unserer langjährigen Erfahrung, unserer ausgezeichneten Reputation und unserem gesundheitsrechtlichen Spezialwissen konnten wir in den letzten Jahren zahlreiche Massenverfahren wegen der Rückforderungsansprüche der Kostenträger erfolgreich gestalten, sei es durch eine Vielzahl gewonnener Verfahren –oder durch Vergleichsabschlüsse zugunsten unserer Mandanten. Wenn eine solche Lösung nicht gefunden werden kann und die rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen aber grundsätzlicher Natur sind, führen wir für Sie auch Grundsatzverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundessozialgericht bzw. dem Bundesverwaltungsgericht.

Schließlich beraten wir zu dem immer noch relevanten Thema der Abrechnung von Wahlleistungen und dem Thema der persönlichen Leistungserbringung im Rahmen der Wahlleistungen. Da die hohen formalen Anforderungen der Rechtsprechung, geraten in der Praxis schnell aus dem Blick geraten können, behalten wir für Sie den Überblick. Da wir wissen, wie wichtig die Sensibilisierung der liquidationsberechtigten Ärzte, aber auch der Patientenaufnahme für dieses Thema ist, bieten wir Ihren Krankenhäusern neben der Beratung und ggf. Überarbeitung oder Erstellung neuer Wahlleistungsvereinbarungen sowie Individualvereinbarungen an die Schulung in In-House Schulungen Ihrer liquidationsberechtigten Ärzte an.

Dr. Kerrin Schillhorn

KONTAKT
Dr. Kerrin Schillhorn

Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
Partnerin
schillhorn@michelspmks.de

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