Öffentlicher Dienst

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Öffentlicher Dienst

Im öffentlichen Dienst beraten wir kreisfreie und kreisangehörige Städte, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts nicht nur bei der interkommunalen Zusammenarbeit einschließlich der Gestaltung und Verhandlung von Personalgestellungs- und Personalüberleitungsverträgen, sondern auch bei allen anderen personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählt bspw. die Einführung von Gleitzeitmodellen. Neben dem kollektiven Arbeitsrecht verfügen wir auch über ein breites Fachwissen bei der Begleitung individualrechtlicher Fragestellungen im Kontext von TVöD und TV-L. Ein- und Höhergruppierungsverfahren gehören ebenso zu den forensischen Schwerpunkten der Sozietät wie arbeitsrechtliche Konkurrentenrechtsstreitigkeiten.

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