© michels.pmks rechtsanwälte, 2021
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Betriebsräte haben bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Damit Sie bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Rahmen der komplexen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht den Überblick verlieren, stehen wir an Ihrer Seite. Wir vertreten Ihre Interessen z. B. bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen zu Gefährdungsbeurteilungen, bei der Gestaltung betrieblicher Regelungen zur Einführung für Arbeitsschutzstandards im Kontext von Remote Work und von Hygieneschutzkonzepten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).