Technische Einrichtungen

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Technische Einrichtungen

Das Betriebsverfassungsrecht begründet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen. An der Schnittstelle zum Datenschutzrecht vertreten wir Ihre Interessen – auch im Einigungsstellenverfahren – bspw. bei der Einführung von biometrischen Zugangskontrollen, elektronischen Zeiterfassungssystemen, der Installation einer Videoüberwachung, der Einführung einer Voice-Over-IP-Telefonanlage oder der Nutzung mobiler Endgeräte zur Durchführung mobiler Arbeit. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der kurzfristigen Implementierung verschiedener Software-Programme wie beispielsweise Google G-Suite®, WorkDay®, SAP S/4HANA®. Hierbei können Sie sich nicht nur auf unser arbeits- und datenschutzrechtliches Know-how, sondern auch auf unser ausgeprägtes technisches Verständnis verlassen.

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