Thema des Monats

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Spätestens seit der Corona-Pandemie werden die Personalprozesse in Unternehmen immer digitaler. Auch der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Unternehmen und Verwaltung zu digitalisieren und hat daher im Oktober 2019 das sogenannte „Bürokratieabbaugesetz III“ verabschiedet. Dieses sieht tiefgreifende Veränderung in der Krankschreibung für Arbeitnehmer vor, die nun zum 1.1.2023 in Kraft treten. Im Kern wird der vertraute „gelbe Schein“ in den meisten Fällen einem digitalen Meldesystem weichen, weshalb Arbeitgeber nun ihre Arbeitsverträge und Betriebsabläufe auf die neuen digitalen Anforderungen überprüfen und ihre Prozesse der neuen Rechtslage anpassen müssen. – Lesen Sie hierzu mehr in unserem Infobrief

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